Wir sind Ö-Cert und DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Unsere Seminare werden dementsprechend von vielen Förderstellen für berufsbezogene Aus- und Weiterbildung anerkannt.
Unsere Kurse sind sowohl in Österreich als auch in Deutschland auf verschiedenen Wegen förderbar. Bitte scroll nach unten, um spezifische Programm für deine Region zu finden.
Die überregionalen Förderungen aus Deutschland wie die Bildungsprämie kannst du leider aktuell nicht bei uns einlösen, weil unser Firmensitz in Österreich liegt. Da die Bundesländer selbst aber zusätzlich noch sehr unterschiedliche Förderinstrumente und -vorgaben haben, findet sich vielleicht doch ein Weg. Den Bildungsscheck NRW kannst du z.B. problemlos bei uns einlösen.
Hier unten findest du eine Liste mit den Fördermöglichkeiten der verschiedenen deutschen Bundesländer.
Förderungen für Unternehmen, nicht für Einzelpersonen:
https://www.l-bank.de/tipps_themen/hilfsthemen/alle-foerderprogramme-auf-einen-blick.html#schritt-2
Datenbank und zahlreiche Beratungs- und Fördermöglichkeiten aufgelistet:
https://www.kommweiter.bayern.de/privatpersonen/foerderung-weiterbildung/
https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2022/
Wer wird gefördert?
Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen).
Was wird gefördert?
Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage von individuellen Bedarfen.
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmebeginn ist entscheidend.
https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/
Wer wird gefördert?
Die Weiterbildungskosten von Beschäftigten können mit bis zu 50% übernommen werden.
Fortbildungskosten zur beruflichen Qualifizierung von (Solo-)Selbstständigen können mit bis zu 50% finanziell unterstützt werden.
Die aktuelle Förderperiode läuft bis 31.12.2024 - in dieser Zeit muss der Kurs stattgefunden haben.
https://www.weiterbildung-mv.de/bildungsschecks-unternehmen-mv.php
Wer wird gefördert?
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können für ihre Beschäftigten Weiterbildungsförderung in Form von Bildungsschecks beantragen. Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen, die Inhaber eines Unternehmens sind, Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, die ihren Sitz, ihre Niederlassung oder ihre Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Was wird gefördert?
Durch Bildungsschecks wird die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung gefördert, die es ermöglichen, Kompetenzen und Qualifikationen im Unternehmenskontext zu erhalten, zu erweitern oder zu erwerben.
Wie wird gefördert?
Gefördert werden grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Zuwendung ist auf höchstens 3.000,00 € je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahmen begrenzt.
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck
Wer wird gefördert?
Wohnsitz: Der Wohnsitz des Bildungsscheck-Empfängers/der Bildungsscheck-Empfängerin muss sich in NRW befinden.
Anzahl: Personen können im individuellen Zugang innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen (maßgeblich hierfür ist das Datum, an dem der Bildungsscheck ausgegeben wurde).
Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen (dies ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden) darf maximal 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagte*r Ehepartner*in) betragen.
Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) beträgt die Einkommensgrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens 80.000 Euro.
Was wird gefördert?
Der individuelle Bildungsscheck NRW bietet eine finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 Euro je Bildungsscheck).
https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck-2021-2027
Wer wird gefördert?
Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz, und das ganz unabhängig von der Höhe des Einkommens. Selbstständige, Gewerbetreibende oder Freiberufler sind zunächst ausgenommen.
Was wird gefördert?
Berufsbezogene Weiterbildungen, wenn sie im beruflichen Kontext stehen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Auch Weiterbildungen zur beruflichen Umorientierung gelten als berufsbezogen.
Wie wird gefördert?
Gefördert werden 60 Prozent der entstehenden Weiterbildungskosten (Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie z.B. Skripte und Materialien, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind).
https://www.sab.sachsen.de/individuell-berufsbezogene-weiterbildung-react-eu
Das Programm steht zur Zeit nicht zur Verfügung, könnte aber fortgeführt werden.
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-individuell
Wer wird gefördert?
Privatpersonen
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Zuwendung von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben, (max. 25.000 Euro)
https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-arbeit-aktion-e2-weiterbildungsbonus-pro/
Was wird gefördert?
Förderung von Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige
Wie wird gefördert?
Gefördert werden 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 1.500 Euro
ACHTUNG: Die Mittel für diesen Fördertopf sind aktuell laut Website ausgeschöpft.
ACHTUNG: Über diesen Fördertopf ist aktuell keine Antragstellung mehr möglich.
In Österreich werden Förderungen für Aus- und Weiterbildung von zahlreichen Stellen des Bundes und der Länder vergeben. Die Anforderungen sind dabei extrem unterschiedlich - je nachdem ob du eine Förderung für Unternehmen, ArbeitnehmerInnen, Arbeitssuchende oder Personen in Bildungskarenz suchst.
Eine allgemeine Förderung für Themen aus dem Bereich Digitalisierung und Ökologisierung/Nachhaltigkeit ist der österreichweit vergebene Skills Scheck, der 80% bzw. bis 5000€ für Weiterbildungen von KMUs fördert:
https://www.ffg.at/ausschreibungen/SkillsSchecks2024
(Achtung: Man landet hier immer auf der Seite des Skills Schecks 2023, der ausgelaufen ist. Auf der Seite gibt es aber einen Link, um direkt zur Neuauflage 2024 zu kommen. Dieser Link läßt sich aber von außen nicht direkt anwählen ;) )
Wenn du im Moment arbeitssuchend bist, kann das AMS unsere Kurse fördern:
https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-
Darüber hinaus gibt es aber noch viel mehr!
Um einen generellen Überblick zu bekommen, welche Förderung sonst noch für dich in Frage kommen könnte, empfehlen wir die folgenden beiden Suchmasken:
https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/
https://bildungsfoerderung.bic.at/foerderungen
Außerdem hat jedes österreichische Bundesland noch einmal eigene Programme zur Förderung von Weiterbildung. Die Link-Liste dazu findest du unten.
Sollte keines der aktuellen Förderungprogramme greifen, können unselbstständige Erwerbstätige selbst aufgewendete Kurskosten in der Jahressteuerklärung oder Arbeitnehmerveranlagung geltend machen (§16 Abs. 1 Z 10 EStG).
Für Mitglieder des Creativ Club Austria und vom IAA Austrian Chapter bieten wir eine Ermäßigung - schreib uns dazu gern eine Mail.
Selbstverständlich stehen wir dir auch bei allen weiteren Fragen zum Thema Förderungen per Mail oder telefonisch zur Seite und unterstützen dich bei der Antragstellung bei der jeweiligen Förderstelle.
Melde dich einfach bei uns: anja.abicht@tomorrowacademy.org
In Wien kannst du Förderungen besonders zum Thema Digitalisierung und Klima & Umwelt über den WAFF bekommen:
https://www.waff.at/foerderungen/
Außerdem fördert die WKO Wien zwischen 1.1.24 und 31.12.24 Kurse für Unternehmensberatungen
https://www.stmk.wifi.at/artikel/48-foerderungen
Speziell zum Thema "Nachhaltigkeit" in der Steiermark: